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BGH, 10.02.1965 - IV ZR 71/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Scheidung einer Ehe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Gültigkeit einer Eheschließung
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.05.1964 - IV ZR 195/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.02.1965 - IV ZR 71/64
Die Gefahr eines solchen Schadens durch eine begründete Strafanzeige darf ein Eheteil nur dann herauf beschwören, wenn dies zur Wahrung seiner Rechte notwendig ist und weniger einschneidende Mittel nicht zur Verfügung stehen (vgl. auch Urteil des Senats FamRZ 1964 493, 495 und vom 13. Mai 1964 - IV ZR 195/63 -).
- BGH, 20.01.1967 - IV ZR 242/65
Revision gegen Restitutionsurteil
Denn der Senat hat in seinem Urteil vom 10. Februar 1965 - IV ZR 71/64 - ausgeführt, daß im Rahmen eines nach § 547 Abs. 1 ZPO zulässigen Revisionsverfahrens nur zu prüfen ist, ob die Bestimmung des § 48 Abs. 2 EheG - falls sie vom Berufungsgericht angewandt ist, richtig ausgelegt und angewandt worden ist. - BGH, 02.11.1966 - IV ZR 189/65
Rechtsmittel
Diese Auffassung ist im Rahmen der nach § 547 Abs. 1 ZPO zulässigen Revision nicht nachprüfbar (Urteil des Senats vom 10. Februar 1965 - IV ZR 71/64 -). - BGH, 04.10.1967 - IV ZR 154/67
Rechtsmittel
Mit einer nach § 547 Abs. 1 ZPO zulässigen Revision kann nur überprüft werden, ob § 48 Abs. 2 EheG, falls vom Berufungsgericht angewendet, richtig ausgelegt oder angewandt worden ist (BGH Urteil vom 10. Februar 1965, IV ZR 71/64).